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   OVG Saarland, 01.07.2015 - 8 F 95/15   

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OVG Saarland, 01.07.2015 - 8 F 95/15 (https://dejure.org/2015,16836)
OVG Saarland, Entscheidung vom 01.07.2015 - 8 F 95/15 (https://dejure.org/2015,16836)
OVG Saarland, Entscheidung vom 01. Juli 2015 - 8 F 95/15 (https://dejure.org/2015,16836)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 1 IFG, § 5 Abs 1 S 1 IFG
    Antrag nach § 99 Abs. 2 VwGO - Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung wegen überwiegendem Geheimhaltungsinteresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.02.2011 - 20 F 13.10

    In-camera-Verfahren

    Auszug aus OVG Saarland, 01.07.2015 - 8 F 95/15
    Dies kann bei Rechtsstreitigkeiten, die wie das Ausgangsverfahren einen Anspruch auf Informationszugang betreffen, dazu führen, dass sich das Prüfprogramm für die prozessuale Entscheidung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO faktisch - nicht jedoch rechtlich - weitgehend den fachgesetzlichen Vorgaben der Hauptsache annähert.(Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8.2.2011 - 20 F 13.10 -, vom 19.1.2009 - 20 F 23.07 - und vom 21.8.2008 - 20 F 2.07 - (jeweils bei juris)).

    Zwar wird derjenige, der einen Anspruch auf Informationszugang geltend macht, (auch) als Sachwalter der Allgemeinheit tätig; seinem Interesse an der Verfolgung des Anspruchs im Prozess entspricht ein gleichgerichtetes öffentliches Interesse.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.2.2011 - 20 F 13.10 - (juris)) Dieses Interesse an einer Offenlegung tritt jedoch im vorliegenden Fall zurück, weil dadurch grundrechtlich geschützte Rechte Dritter - der sog. Hinweisgebenden - verletzt würden.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2012 - 95 A 1.12

    In-camera-Verfahren; Beweisbeschluss; Sperrerklärung; Anforderungen an die -;

    Auszug aus OVG Saarland, 01.07.2015 - 8 F 95/15
    Da die Sperrerklärung als Erklärung des Prozessrechts auf die Prozesslage abgestimmt sein muss, in der sie abgegeben wird, genügt es grundsätzlich nicht, in ihr lediglich auf die die Sachentscheidung tragenden Gründe des - je nach Fachgesetz im Einzelnen normierten - Geheimnisschutzes zu verweisen.(Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7.12.2012 - OVG 95 A 1.12 - (juris)) Dies hat der Beigeladene jedoch gerade getan, indem er auf S. 3 der Sperrerklärung vom 25.3.2015 ausgeführt hat, die seinerzeitige Begründung (für die Auskunftsverweigerung) trage auch die Sperrerklärung.

    Einer Streitwertfestsetzung bedarf es gleichfalls nicht, weil für dieses Zwischenverfahren eine Gerichtsgebühr nicht anfällt.(Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7.12.2012 - OVG 95 A 1.12 - (juris)).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 20.12

    Informationszugang; Deutscher Bundestag; Abgeordneter; Ausschlussgrund;

    Auszug aus OVG Saarland, 01.07.2015 - 8 F 95/15
    Soweit in den in der Sperrerklärung aufgeführten Unterlagen die Namen natürlicher Personen enthalten sind, handelt es sich um grundsätzlich schutzwürdige personenbezogene Daten.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.4.2013 - 20 F 6.12 - (juris)) Personenbezogene Daten sind nach der auch hier anwendbaren Begriffsbestimmung des § 3 Abs. 1 BDSG Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 - 7 C 20/12 - (juris)) Diese Voraussetzungen sind gegeben, da die Klägerin Auskunft über die Namen der Hinweisgebenden begehrt; hierbei geht es um persönliche Verhältnisse bestimmter Personen.
  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen;

    Auszug aus OVG Saarland, 01.07.2015 - 8 F 95/15
    Dies kann bei Rechtsstreitigkeiten, die wie das Ausgangsverfahren einen Anspruch auf Informationszugang betreffen, dazu führen, dass sich das Prüfprogramm für die prozessuale Entscheidung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO faktisch - nicht jedoch rechtlich - weitgehend den fachgesetzlichen Vorgaben der Hauptsache annähert.(Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8.2.2011 - 20 F 13.10 -, vom 19.1.2009 - 20 F 23.07 - und vom 21.8.2008 - 20 F 2.07 - (jeweils bei juris)).
  • BVerwG, 19.01.2009 - 20 F 23.07

    Verpflichtung von Behörden zur Vorlage von Urkunden oder Akten und zu Auskünften

    Auszug aus OVG Saarland, 01.07.2015 - 8 F 95/15
    Dies kann bei Rechtsstreitigkeiten, die wie das Ausgangsverfahren einen Anspruch auf Informationszugang betreffen, dazu führen, dass sich das Prüfprogramm für die prozessuale Entscheidung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO faktisch - nicht jedoch rechtlich - weitgehend den fachgesetzlichen Vorgaben der Hauptsache annähert.(Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8.2.2011 - 20 F 13.10 -, vom 19.1.2009 - 20 F 23.07 - und vom 21.8.2008 - 20 F 2.07 - (jeweils bei juris)).
  • BVerwG, 12.04.2013 - 20 F 6.12

    Nichtverbreitung unternehmensbezogener Informationen im Konkurs- und

    Auszug aus OVG Saarland, 01.07.2015 - 8 F 95/15
    Soweit in den in der Sperrerklärung aufgeführten Unterlagen die Namen natürlicher Personen enthalten sind, handelt es sich um grundsätzlich schutzwürdige personenbezogene Daten.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.4.2013 - 20 F 6.12 - (juris)) Personenbezogene Daten sind nach der auch hier anwendbaren Begriffsbestimmung des § 3 Abs. 1 BDSG Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 - 7 C 20/12 - (juris)) Diese Voraussetzungen sind gegeben, da die Klägerin Auskunft über die Namen der Hinweisgebenden begehrt; hierbei geht es um persönliche Verhältnisse bestimmter Personen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2013 - 1 L 140/10

    Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz

    Auszug aus OVG Saarland, 01.07.2015 - 8 F 95/15
    Ausgehend davon ist im vorliegenden Verfahren nicht zu entscheiden, ob das Akteneinsichtsrecht im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren nach § 147 StPO einen Informationszugang aufgrund des in § 1 Abs. 3 IFG angeordneten Vorrangs der Regelungen in anderen Rechtsvorschriften ausschließt.(Vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 24.4.2013 - 1 L 140/10 - (juris)).
  • OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20

    Anspruch eines Vaters auf Einsicht in Akten des Jugendamtes

    [vgl. zuletzt etwa BVerwG, Beschluss vom 12.2.2021 - 20 F 1.20 - , vorgehend OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.1.2020 - 8 F 144/20 -, Nr. 75 der Leitsatzübersicht I/2020 auf der Homepage des Gerichts, oder die Beschlüsse vom 25.2.2016 - 8 F 44/16 - und vom 1.7.2015 - 8 F 95/15 -] Vor dem Hintergrund kommt es insbesondere auch nicht darauf an, ob - wie der Kläger behauptet - keiner einzigen der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen ein sozialrechtlicher Auskunftsanspruch zugrunde gelegen hat.
  • OVG Saarland, 09.01.2020 - 8 F 144/19

    Antrag auf Informationszugang nach § 99 Abs. 2 VwGO

    Da die Sperrerklärung als Erklärung des Prozessrechts auf die Prozesslage abgestimmt sein muss, in der sie abgegeben wird, genügt es grundsätzlich nicht, in ihr lediglich auf die die Sachentscheidung tragenden Gründen des - je nach Fachgesetz im einzelnen normierten - Geheimnisschutzes zu verweisen.(vgl. Beschluss des Senats vom 1.7.2015, a. a. O., m. Nachweis zur Rechtsprechung).

    Denn es handelt sich im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren um einen unselbstständigen Zwischenstreit, für den das Gerichtskostengesetz einen Ansatz von Gerichtsgebühren nicht vorsieht und besondere anwaltliche Vergütungsansprüche nicht entstehen.(vgl. Beschluss des Senats vom 1.7.2015 - 8 F 95/15 - m. w.Nw. zur Rspr.) Auch ein Streitwert ist daher nicht festzusetzen.

  • VG Frankfurt/Oder, 26.07.2023 - 2 K 1199/18
    Dies setzt voraus, dass der Einsichtsersuchende mit seinem Antrag nicht allein private Interessen verfolgt, sondern zumindest auch ein allgemeines gesellschaftliches Interesse an der Offenlegung der Informationen besteht (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 1. Juli 2015 - 8 F 95/15 -, juris, Rn. 10).
  • OVG Saarland, 14.01.2020 - 8 F 346/19

    Vertretungszwang bei in-camera-Verfahren; Vorliegen einer Sperrerklärung

    Denn es handelt sich im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren um einen unselbstständigen Zwischenstreit, für den das Gerichtskostengesetz einen Ansatz von Gerichtsgebühren nicht vorsieht und besondere anwaltliche Vergütungsansprüche nicht entstehen.(Vgl. den Beschluss des Senats vom 1.7.2015 - 8 F 95/15 - m. w. Nw. zur Rspr.) Auch ein Streitwert ist daher nicht festzusetzen.
  • VG Trier, 25.01.2023 - 9 K 105/22

    Informationszugang zu einer Ausnahmegenehmigung zur Bereitung glutenfreien Bieres

    Da in der Formulierung und Struktur des § 16 Abs. 1 LTranspG zum Ausdruck kommt, dass im Grundsatz von einem Ausschluss des Anspruchs auf Zugang zu personenbezogenen Daten in amtlichen Aufzeichnungen auszugehen ist, scheidet ein solcher Anspruch aus, wenn bei der Einzelfallabwägung Zweifel am Überwiegen des Informationsinteresses verbleiben (vgl. zum parallelen § 5 Abs. 1 IFG: SaarlOVG, Beschluss vom 1. Juli 2015 - 8 F 95/15 -, LKRZ 2015, 369).
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